Erhaltung und Sanierung eines Lehrschwimmbeckens in Ensingen
Projektdetails
Erhaltung und Sanierung eines Lehrschwimmbeckens in Ensingen
Projektstatus: In Umsetzung
Projektphasen und Arbeitsschritte
März 2003
Grund des Engagements
Das Ensinger Lehrschwimmbecken, in dem in den vergangenen 40 Jahren mehrere Generationen das Schwimmen erlernt haben, war sanierungsbedürftig geworden. Den Aufwand dafür bezifferte eine von der Kommune in Auftrag gegebene Kostenstudie auf 250.000 Euro. Zu viel, meinten die Stadtväter und beschlossen 2003 die Schließung des Traditionsbeckens. Über 250 Bürger, die sich zum "Förderverein der Ensinger Grundschule e.V." zusammengeschlossen hatten, versuchten gegenzusteuern und den Erhalt doch noch zu sichern.
Wie wird finanziert?
Der Verein bringt jährlich eine Summe von 15.000 Euro auf, um Betriebskosten, Personal (geringfügige Beschäftigungen), Sozialabgaben, Versicherungen, Wartungen, Chemikalien und Reinigungsmittel zu finanzieren. Neben den Mitgliedsbeiträgen (20 Euro für Familien und 10 Euro für Einzelpersonen) sind Schulfeste und unter anderem das „blühende Herbstfest“ Einnahmequellen. Hier werden Kuchenbasare, etc. durchgeführt. Und auch die Eintrittsgelder für sonstige Vereine und kommerzielle Anbieter sowie Spenden tragen zur Deckung der jährlichen Gesamtkosten bei. Bei eventuell anstehenden Reparaturen ist der Verein für die Finanzierung verantwortlich, falls jedoch die Schadenssumme über 1.000 Euro liegt, zahlt die Kommune. Auch die anfallenden Energie- und Wasserkosten werden von der Kommune abgedeckt.
Welche Versicherungsfragen waren zu klären?
Der Verein ist sowohl haft- als auch unfallversichert und zwar über eine Schadenssumme von 3 Mio. Euro. Aus finanziellen Gründen wurde die Versicherung über die Stadt Vaihingen abgeschlossen. Jährlich fallen für den Verein circa 400 Euro an.
Wurden externe Berater zu Rate gezogen - und welche?
Nein
Organisation
Organisationsform
Verein
Gründung
2003
Vorstand
Uwe Schütz, abgelöst durch Heiko Welz
Gibt es weitere Projekte - und welche?
Ja. Die Bürger können sich als Koproduzenten bei der Herstellung wohlfahrtsstaatlicher Güter einbringen. So konnte mittlerweile auch der Bau von Spielplätzen, eine Einrichtung von Jugendhäusern und eines Jugendcafès realisiert werden.



